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VGH Bayern, 17.04.2023 - 15 ZB 23.126 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6
Antrag auf Zulassung der Berufung - rewis.io
Antrag auf Zulassung der Berufung, Zulassungsgründe nicht substantiiert dargelegt, Keine Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB
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Verfahrensgang
- VG Regensburg, 02.08.2022 - RN 6 K 20.640
- VGH Bayern, 17.04.2023 - 15 ZB 23.126
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673
Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2023 - 15 ZB 23.126
Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne dieser Vorschrift weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 m.w.N).Für die ordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist erforderlich, dass der Betroffene die Tatsachen, auf die das Gericht seine Entscheidung gestützt hat und zu denen er sich nicht äußern konnte, benennt und zugleich aufzeigt, an welchen tatsächlichen oder rechtlichen Ausführungen er aufgrund der Verletzung rechtlichen Gehörs gehindert war bzw. was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und weshalb dies unter Zugrundelegung der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblich gewesen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 37 m.w.N).
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2023 - 15 ZB 23.126
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (…stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.). - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2023 - 15 ZB 23.126
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16;… B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
- BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08
Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2023 - 15 ZB 23.126
Die Berufung auf die Gehörsrüge scheidet deshalb aus, da es die anwaltlich vertretene Klägerin unterlassen hat, die im konkreten Fall gegebenen, prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, zu nutzen (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.2008 - 1 B 3.08 - juris Rn. 9;… Kraft in Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 138 Rn. 35). - VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2827
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Nachbarklageverfahren gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2023 - 15 ZB 23.126
Die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Klägerin genügen nicht (BayVGH, B.v. 14.4.2022 - 15 ZB 21.2827 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 23.03.2023 - 15 ZB 22.2634
Rechtsnachfolge in die Kostenschuld des Bauherrn
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2023 - 15 ZB 23.126
Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2023 - 15 ZB 22.2634 - juris Rn. 23).